Rohre/Formstücke-Beton Wasserdichtheit Maße/Toleranzen Mindestzementgehalt Beton Festigkeitsklasse Anforderungen Rohre mit Zulauf Kennzeichnung
Anforderung Rohre, Formstücke - Beton, Stahlfaserbeton, Stahlbeton, in DIN EN 1916:2003-04 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Rohren und Formstücken aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton ist die Wasserdichtheit anzugeben. Die Angabe und der Nachweis erfolgen auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation auf Grundlage der DIN V 1201: 2004 unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Rohren und Formstücken aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton sind Maße und Toleranzen anzugeben. Die Angabe und der Nachweis erfolgen auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation auf Grundlage der DIN V 1201: 2004 unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Rohren und Formstücken aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton ist der Beton (Arten und Wert(e) des Mindestzementgehaltes zuzüglich eines etwaigen puzzolanischen oder latenthydraulischen Zusatzes) nach den Bedingungen für die Gebrauchstauglichkeit anzugeben. Die Angabe und der Nachweis erfolgen auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation auf Grundlage der DIN V 1201: 2004 unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Rohren und Formstücken aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton sind die Festigkeitsklassen (Mindestscheiteldruckfestigkeit, Längsbiegefestigkeit) anzugeben. Die Angabe und der Nachweis erfolgen auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation auf Grundlage der DIN V 1201: 2004 unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Rohren und Formstücken aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton sind besondere Anforderungen an Stahlfaserbeton-, Stahlbeton-, Vortriebsrohre und Rohre mit Zulauf anzugeben. Die Angabe und der Nachweis erfolgen auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation auf Grundlage der DIN V 1201: 2004 unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Rohren und Formstücken aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton ist die Kennzeichnung zur Identifizierung des Werkstoffes eines Bauteiles und zur Identifizierung von Bedingungen für die Gebrauchsfähigkeit anzugeben. Die Angabe und der Nachweis erfolgen auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation auf Grundlage der DIN V 1201: 2004 unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).