Gips-Verbundplatten Schwelverhalten
Anforderung Gips-Verbundplatten, in DIN EN 13950:2014-09 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Gips-Verbundplatten mit Dämmstoffen aus Mineralwolle, Holzwerkstoffen, pflanzlichen/tierischen Fasern oder Kork, die die Anforderung schwerentflammbar oder nichtbrennbar zu erfüllen haben, ist auf Grundlage DIN EN 16733: 2016 nachzuweisen, dass die Gips-Verbundplatten mit Dämmstoffen aus Mineralwolle, Holzwerkstoffen, pflanzlichen/tierischen Fasern oder Kork keine Neigung zum kontinuierlichen Schwelen haben und entsprechend Abs. 11 der Norm ausgewiesen wurde, dass die Prüfung bestanden wurde. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).