Gipsfaserplatten Festigkeitskennwert Steifigkeitskennwert Rohdichte
Anforderung Gipsfaserplatten, in DIN EN 15283-2:2009-12 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Gipsfaserplatten in tragenden und aussteifenden Bauteilen sind Festigkeitskennwerte gemäß DIN EN 1995-1-1/NA auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten Stelle nachzuweisen. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Gipsfaserplatten in tragenden und aussteifenden Bauteilen sind Steifigkeitskennwerte gemäß DIN EN 1995-1-1/NA auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten Stelle nachzuweisen. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Gipsfaserplatten in tragenden und aussteifenden Bauteilen sind Rohdichtekennwerte gemäß DIN EN 1995-1-1/NA auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten Stelle nachzuweisen. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).