Holzwerkstoffe Schwelverhalten Gefährliche Stoffe
Anforderung Holzwerkstoffe, in DIN EN 13986:2015-06 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Holzwerkstoffen die die Anforderung schwerentflammbar oder nichtbrennbar zu erfüllen haben, ist auf Grundlage DIN EN 16733: 2016 nachzuweisen, dass die Holzwerkstoffe keine Neigung zum kontinuierlichen Schwelen haben und entsprechend Abs. 11 der Norm ausgewiesen wurde, dass die Prüfung bestanden wurde.
Bei der Verwendung von Holzwerkstoffen in Aufenthaltsräumen und in zugehörigen Nebenräumen, ist die Verwendung von Holzschutzmitteln (Produktbezeichnung) mit Zulassungsnummer anzugeben. Bei Verwendung von Holzwerkstoffen in Aufenthaltsräumen und nicht davon abgetrennten Räumen ist auf Grundlage von CEN/TR 14823 nachzuweisen, dass der Gehalt von PCP 5 mg/kg nicht überschreitet.