Kleber Bauzwecke Dauerhaftigkeit Verklebung
Anforderung Kleber für Bauzwecke, in DIN EN 1504-4:2005-02 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Produkten und Systemen für den Schutz und die Instandsetzung von tragenden Betonbauteilen ist die Dauerhaftigkeit der Verklebung auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten Stelle nachzuweisen. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).