Korkdämmstoffe Gebäude Schwelverhalten
Anforderung Korkdämmstoffe für Gebäude, in DIN EN 13170:2015-04 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Korkdämmstoffen die die Anforderung schwerentflammbar oder nichtbrennbar zu erfüllen haben, ist auf Grundlage DIN EN 16733: 2016 nachzuweisen, dass die Korkdämmstoffe keine Neigung zum kontinuierlichen Schwelen haben und entsprechend Abs. 11 der Norm ausgewiesen wurde, dass die Prüfung bestanden wurde. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).