Leichtflüssigkeitsabscheider Nachweis Standsicherheit
Anforderung Leichtflüssigkeitsabscheider, in DIN EN 858-1:2005-02 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) ist in einer technischen Dokumentation der Nachweis der Standsicherheit auf Grundlage von DIN 19901: 2012 unter Beachtung der Anlage B 4.2/1 der MVV TB zu führen. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).