Mauerziegel Frostwiderstand
Anforderung Mauerziegel, in DIN EN 771-1:2015-11 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Mauerziegeln für tragende Außenwände ohne Putz oder sonstigen Witterungsschutz (Sichtmauerwerk) ist der Frostwiderstand in einer technischen Dokumentation auf Grundlage von DIN 20000-401, Abschnitt 4.8 bzw. DIN 105-100, Abschnitt 4.8 unter Einhaltung der Anforderungen zur Einstufung in die Frost-Tau-Kategorie F2 nach Abschnitt 10.2 DIN EN 772-22:2019, unter Angabe der Ergebnisse einschließlich des verwendeten Prüfverfahrens, nachzuweisen. Das Ergebnis der Frostprüfung nach DIN EN 772-22 (Prüfwand) kann bei bestimmten Klinkern vom Verhalten bei natürlicher Exposition abweichen. Für diese Fälle ist zum Nachweis des Frostwiderstandes das Frostprüfverfahren nach DIN 52252-1, unter Angabe der Ergebnisse einschließlich des verwendeten Prüfverfahrens, geeignet. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).