PP-Fasern Beton Dauerhaftigkeit
Anforderung PP-Fasern für Beton, in DIN EN 14889-2:2006-11 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Polymerfasern für Beton ist die Dauerhaftigkeit auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten Stelle nachzuweisen. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).