Rauchschürzen Brandverhalten
Anforderung Rauchschürzen, in DIN EN 12101-1:2006-06 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Rauch- und Wärmefreihaltung mit Rauchschürzen für natürliche oder maschinelle Rauchabzugsanlagen ist das Brandverhalten auf Grundlage von DIN EN 13501-1 in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle oder ein Bezug auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission hinsichtlich des Brandverhaltens anzugeben. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).