Mineralwolleschüttdämmstoffe Gebäude Schwelverhalten Schmelzpunkt/Formstabilität
Anforderung Mineralwolleschüttdämmstoffe für Gebäude, in DIN EN 14064-1:2010-06 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Mineralwolleschüttdämmstoffen, die die Anforderung schwerentflammbar oder nichtbrennbar zu erfüllen haben, ist auf Grundlage DIN EN 16733: 2016 nachzuweisen, dass die Mineralwolleschüttdämmstoffe keine Neigung zum kontinuierlichen Schwelen haben und entsprechend Abs. 11 der Norm ausgewiesen wurde, dass die Prüfung bestanden wurde. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).
Bei der Verwendung von Mineralwolleschüttdämmstoffen, bei denen nichtbrennbar und ein Schmelzpunkt >= 1000 Grad C gefordert wird, sind der Schmelzpunkt und die Formstabilität nach ETA oder auf Grundlage der DIN 4102-17: 1990 in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle zu prüfen. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).