Speicherfeuerstätten Beständigkeit
Anforderung Speicherfeuerstätten, in DIN EN 15250:2007-06 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Speicherfeuerstätten für feste Brennstoffe ist die Beständigkeit von Naturwerkstoffen bei zyklischer thermischer Belastung in einer technischen Dokumentation über die Erfüllung der Technischen Regeln „Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten: 2016-06“ und „Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV): 2007-09, zuletzt geändert am 28.01.2016“ anzugeben. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).