Sulfathüttenzemente Gefährliche Stoffe
Anforderung Sulfathüttenzemente, in DIN EN 15743:2015-06 nicht geregelt:
Bei der Verwendung von Sulfathüttenzement für Bauteile aus Beton für Außenbauteile, in Kontakt mit Boden und Grundwasser, für Gründungen inkl. Pfähle und für unterirdische Behälter und Rohre ist auf Grundlage einer ETA oder in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 BauPVO qualifizierten Stelle nachzuweisen, dass die Freisetzung der Stoffe: Antimon, Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom VI, Chrom, gesamt, Kobalt, Kupfer, Molybdän, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink, Chlorid, Fluorid und Sulfat im Eluat (aus einem Modellbeton) die Anforderungswerte nach Tabelle A-7 des Anhanges 10 (ABuG) der MVV TB erfüllt. Alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)).